Blick über den Tellerrand (Deutschland):
Das Land Sachsen hat sich entschieden, im Rahmen des Handlungsprogramms “Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen”, Lehrkräfte mit grundständiger Ausbildung zu verbeamten. Die angestellten Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen bis zum 42. Lebensjahr können sich nun individuell entscheiden, ob sie in das Beamtenverhältnis aufgenommen werden möchten. Das Programm ist zunächst bis zum Jahr 2023 begrenzt. Verbeamtete Lehrkräfte bleiben nach dem Stichtag im Amt.
Quelle: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2018/03/09/handlungsprogramm/
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