Ein flächendeckendes Handyverbot wie in Frankreich stößt beim BvLB auf Ablehnung. „Berufliche Schulen sollen selbst entscheiden, ob es ein partielles oder generelles Handyverbot im eigenen Haus gibt. Schulen können die Handynutzung in ihrer Schulordnung festlegen“, so Eugen Straubinger.
Das französische Parlament hatte am Montag dieser Woche ein sehr weitgehendes Handyverbot für Schulen beschlossen. Das neue Gesetz verbietet grundsätzlich die Nutzung von Mobiltelefonen in allen Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I. In Deutschland ist es meist nur untersagt, das Handy während des Unterrichts zu verwenden. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, da die Zuständigkeit – anders als im zentralistisch organisierten Frankreich – in die Zuständigkeit der 16 Bundesländer fällt. Und selbst die Länder regeln solche Fragen nicht immer zentral per Gesetz, sondern überlassen dies den einzelnen Schulen. Ein Handyverbot gibt es seit 2006 nur in Bayern, doch auch dort regt sich Widerstand gegen die Regelung. Verbände und Opposition fordern eine Lockerung – wenigstens in Schulpausen.
Aus Sicht des Bundeselternrates haben Handys an Schulen nichts zu suchen, ein generelles Verbot lehnt er aber trotzdem ab. Die Schulen seien technisch noch nicht gut genug ausgerüstet, um auf Smartphones zu verzichten. Dazu führt Joachim Maiß aus: „Die beruflichen Schulen müssen so ausgestattet werden, dass überall z.B. mit Tablets unterrichtet werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass alle Schülerinnen und Schüler dieselben Geräte nutzen würden, es gäbe weniger Ablehnung und zumindest die Schule wäre mobbingfreie Zone.“
„Bei der derzeitigen technischen Ausstattung der beruflichen Schulen kann es kein generelles Handyverbot geben, dies würde an der Realität vorbeigehen. Unsere Aufgabe ist es zudem, die Schülerinnen und Schülern zu einem sinn- und maßvollen Umgang mit den Smartphones anzuleiten, sie müssen Medienkompetenz für die Berufs- und Lebenswelt entwickeln. “, betonen die beiden Bundesvorsitzenden.
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Text: BvLB