Warum muss neu gewählt werden?
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat in einem Beschluss vom 02.09.2020 die Wahl des Schulbezirkspersonalrates (SBPR) bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, für ungültig erklärt.

Lesen Sie HIER mehr!