Warum muss neu gewählt werden?
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat in einem Beschluss vom 02.09.2020 die Wahl des Schulbezirkspersonalrates (SBPR) bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, für ungültig erklärt.
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