Weiter Handynutzung an beruflichen Schulen – BvLB fordert massive Investitionen in die technische Ausstattung

Ein flächendeckendes Handyverbot wie in Frankreich stößt beim BvLB auf Ablehnung. „Berufliche Schulen sollen selbst entscheiden, ob es ein partielles oder generelles Handyverbot im eigenen Haus gibt. Schulen können die Handynutzung in ihrer Schulordnung festlegen“, so Eugen Straubinger.

Das französische Parlament hatte am Montag dieser Woche ein sehr weitgehendes Handyverbot für Schulen beschlossen. Das neue Gesetz verbietet grundsätzlich die Nutzung von Mobiltelefonen in allen Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I. In Deutschland ist es meist nur untersagt, das Handy während des Unterrichts zu verwenden. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, da die Zuständigkeit – anders als im zentralistisch organisierten Frankreich – in die Zuständigkeit der 16 Bundesländer fällt. Und selbst die Länder regeln solche Fragen nicht immer zentral per Gesetz, sondern überlassen dies den einzelnen Schulen. Ein Handyverbot gibt es seit 2006 nur in Bayern, doch auch dort regt sich Widerstand gegen die Regelung. Verbände und Opposition fordern eine Lockerung – wenigstens in Schulpausen.

Aus Sicht des Bundeselternrates haben Handys an Schulen nichts zu suchen, ein generelles Verbot lehnt er aber trotzdem ab. Die Schulen seien technisch noch nicht gut genug ausgerüstet, um auf Smartphones zu verzichten. Dazu führt Joachim Maiß aus: „Die beruflichen Schulen müssen so ausgestattet werden, dass überall z.B. mit Tablets unterrichtet werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass alle Schülerinnen und Schüler dieselben Geräte nutzen würden, es gäbe weniger Ablehnung und zumindest die Schule wäre mobbingfreie Zone.“

„Bei der derzeitigen technischen Ausstattung der beruflichen Schulen kann es kein generelles Handyverbot geben, dies würde an der Realität vorbeigehen. Unsere Aufgabe ist es zudem, die Schülerinnen und Schülern zu einem sinn- und maßvollen Umgang mit den Smartphones anzuleiten, sie müssen Medienkompetenz für die Berufs- und Lebenswelt entwickeln. “, betonen die beiden Bundesvorsitzenden.

 

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Text: BvLB

BvLB begrüßt Streikverbot für Lehrkräfte, fordert dennoch stärkere Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen

Bundesverfassungsgericht untersagt Rosinenpickerei

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Auffassung des BvLB, dass Lehrkräften kein Streikrecht zusteht, auf ganzer Linie bestätigt. Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern wurden zurückgewiesen. Beamtete Lehrkräfte dürfen weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.

„Ein Streikrecht für beamtete Lehrkräfte hätte den Beamtenstatus für eine ganze Berufsgruppe infrage gestellt“, erklärt Joachim Maiß, Bundesvorsitzender des BvLB und ergänzt: „Es war zu befürchten, dass die Aufhebung des Streikverbots langfristig dazu geführt hätte, dass Lehrkräfte zukünftig nicht mehr verbeamtet würden. Den Ländern wäre es kaum zu vermitteln gewesen, warum sie Lehrkräften die Vorteile des Beamtenstatus ohne die damit verbundenen Pflichten gewähren sollten. Solch eine Rosinenpickerei ist nicht unsere Sache!“

Der BvLB setzt sich mit Nachdruck dafür ein, Lehrkräfte zu verbeamten. Lehrkräfte nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, sie haben entscheidenden Einfluss auf das Leben und die berufliche Laufbahn von jungen Menschen. Der Beamtenstatus verpflichtet die Lehrkräfte im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zum Dienstherrn wirksam zu einer objektiven und sachgerechten Amtsführung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sichert auch die Einhaltung der Schulpflicht. Dazu der Bundesvorsitzende Eugen Straubinger: „Sämtliche Bundesländer haben in ihren Schulgesetzen die Schulpflicht verankert. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler haben damit einen Anspruch auf geregelten Unterricht, was durch eventuelle Streiks gefährdet wäre. Der Beamtenstatus und das damit verbundene Streikverbot für Lehrkräfte sichert die Schulpflicht und das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Unterricht.“

Der BvLB will kein Streikrecht, wünscht sich jedoch von den Bundesländern, beamteten Lehrkräften stärkere Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und Besoldung einzuräumen.

Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. vertritt in Deutschland über 39.000 Lehrerinnen und Lehrer.

 

[Pressemitteilung des Bundespressesprechers Detlef Sandmann]