Für SchulleiterInnen und ständige VertreterInnen
Für Mitglieder
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen, Landesverband Niedersachsen, hat Sie gegen berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Schulleiter durch einen entsprechenden Vertrag mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG versichert. Die Beiträge sind in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten.
Bei einem Schadensfall benachrichtigen Sie unverzüglich unter Vorlage eines genauen Berichtes den Finanzverwalter, damit er bei der Versicherungsgesellschaft die Regelung veranlassen kann.
Der Leistungspflicht des Versicherers unterliegen alle Ersatzansprüche aus Ereignissen, bei denen Sie während des Dienstes infolge grob fahrlässiger Amtspflichtverletzung Schädiger/-in an Personen oder Sachen sind, und zwar
- in allen Bereichen der Lehrtätigkeit, bei Schulfahrten und Besichtigungen, im Unterricht, bei praktischen Übungen sowie beim Experimentieren.
Die Leistungen der Gesellschaft entnehmen Sie bitte den beiden folgenden Seiten.
Bitte bewahren Sie diesen Ausweis sorgfältig auf.
Durch den Abschluss dieser Diensthaftpflicht-Versicherung bietet der VLWN seinen Mitgliedern eine weitere Dienstleistung an, die vor den Folgen unvorhersehbarer Zwischenfälle während unseres verantwortungsvollen Dienstes beruhigende Sicherheit bietet.
Mit kollegialen Grüßen
gez. Maiß, Landesvorsitzender
gez. Reddig, Finanzverwalter
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Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen, Landesverband Niedersachsen, hat Sie gegen berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft durch einen entsprechenden Vertrag mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung, Zweigniederlassung der AXA VersicherungAG versichert. Die Beiträge sind in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten.
Bei einem Schadensfall benachrichtigen Sie unverzüglichunter Vorlage eines genauen Berichtes den Finanzverwalter, damit er bei der Versicherungsgesellschaft die Regelung veranlassen kann.
Der Leistungspflicht des Versicherers unterliegen alle Ersatzansprüche aus Ereignissen, bei denen Sie während des Dienstesinfolge grob fahrlässiger Amtspflichtverletzung Schädiger/-in an Personen oder Sachen sind, und zwar
- in allen Bereichen der Lehrtätigkeit,bei Schulfahrten und Besichtigungen,im Unterricht, bei praktischen Übungen sowie beim Experimentieren.