Schulbezirkspersonalrat Osnabrück
muss neu gewählt werden!

Warum muss neu gewählt werden?
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat in einem Beschluss vom 02.09.2020 die Wahl des Schulbezirkspersonalrates (SBPR) bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, für ungültig erklärt.

Der Verband für Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in Niedersachsen (VLWN) und der Philologenverband Niedersachsen (PHVN) haben, unterstützt von allen Lehrerverbänden im Niedersächsischen Beamtenbund, vor der zuständigen Fachkammer des VG Osnabrück Einspruch gegen die Wahl zum SBPR vom März 2020 erhoben. Denn sowohl bei der Durchführung der Wahl als auch bei der Stimmenauszählung durch den Bezirkswahlvorstand und bei den Bekanntgaben der Wahlergebnisse ist es zu gravierenden Rechtsverstößen gekommen.

Das Gericht rügt in seiner Entscheidung zahlreiche Verstöße des Bezirkswahlvorstandes gegen elementare Wahlgrundsätze, wie sie im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und der Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen vorgeschrieben sind.
Übrigens stellte das Gericht fest: Die Organisation und Durchführung der Wahl oblag einem Bezirkswahlvorstand, bestehend aus drei Personen, die ihrerseits Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Bezirksverband Weser-Ems sind.

Im Einzelnen hat das VG Osnabrück diese Rechtsverstöße festgestellt:

  • Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Satz 2 und 3 NPersVG: Der Bezirkswahlvorstand ließ einen aus formalen Gründen unzulässigen Wahlvorschlag eines Einzelkandidaten zur Wahl zu.
  • Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz:
    In dem Wahlausschreiben fehlte jeder Hinweis darauf, wann und wo die abgegebenen Stimmen ausgezählt würden.
  • Weiterhin fehlte eine Bekanntmachung des Bezirkswahlvorstandes, bis zu welchem Zeitpunkt eintreffende Stimmen berücksichtigt werden würden.
  • Der Bezirkswahlvorstand hat rechtswidrig aufgrund von „Meldebögen“ und nicht wie gefordert auf der Grundlage von Wahlniederschriften der örtlichen Wahlvorstände ausgezählt. Zudem waren diese „Meldebögen“ auf den 19.02.2020 datiert und blanko unterschrieben an die Schulen verschickt worden.
  • Darüber hinaus wurde nach Akteneinsicht auch festgestellt, dass viele Rückmeldungen aus den Schulen keine Eingangsvermerke hatten, so dass Meldungen aus den Schulen ohne nachvollziehbaren Grund teilweise gezählt oder nicht gezählt wurden.

Was bedeutet das für die Schulen im Bereich der Regionalabteilung Osnabrück?
Den Schulen entsteht zunächst ein Mehraufwand an Arbeit. Es müssen wieder örtliche Wahlvorstände gebildet werden, die mit Unterstützung des neuen Bezirkswahlvorstandes noch einmal eine Wahl durchführen müssen.

Obwohl in den Schulen wegen der Coronakrise schon erheblich mehr Arbeit geleistet wird, ist der zusätzliche Aufwand für die Neuwahl lohnend und wichtig. Alle Lehrkräfte und Beschäftigten in den Schulen brauchen demokratisch legitimierte Personalräte auf der Ebene der Landesschulbehörde.

Die Sicherung demokratischer Rechte und demokratischer Beteiligung ist jede Anstrengung wert.

Im Januar oder zu Beginn des Februars 2021 wird infolge des Beschlusses des Verwaltungsgerichts in Osnabrück der Schulbezirkspersonalrat neu gewählt.

In dem neuen dreiköpfigen Wahlvorstand sind nun Vertreter mehrerer Gewerkschaften und Verbände vertreten. Dieses entspricht unserem Verständnis einer demokratischen Personalratswahl.
Ob Briefwahl oder persönlich: Nutzt Eure Stimme, geht im Bezirk Osnabrück wählen!!!

Mit vereinten Kräften für einen besseren Arbeitsplatz Schule:

Geschäftsstelle des VLWN
Ellernstr. 38 • 30175  Hannover
Tel.: +49 (0)511 123 57473
Fax 0511 123 57475
E-Mail: buero[at]vlwn.de

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