VLWN begrüßt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Tarifabschluss muss nun auf die Beamten übertragen werden

Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in Niedersachsen wertet das Tarifergebnis als einen guten Abschluss. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer erhalten über die Laufzeit von 33 Monaten (bis 30. September 2021) rund 8 % mehr Gehalt, mindestens 240,00 Euro. Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2% (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2% (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4% (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Zudem wird die Angleichungszulage für angestellte Lehrkräfte von bisher 30,00 auf 105,00 Euro erhöht und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Paralleltabelle dar.

„Der öffentliche Dienst wird mit dem Abschluss gestärkt. Mit der Einigung hat der öffentliche Dienst Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung gehalten. Die Arbeit der Beschäftigten wird angemessener honoriert und wird damit attraktiver.“, betont Bundesvorsitzender Eugen Straubinger. „Wir erwarten eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, die erreichten Verbesserungen auch den verbeamteten Lehrkräften zukommen zu lassen, denn nur so werden diese an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Und vor dem Hintergrund des aktuellen Lehrermangels muss der Lehrerberuf attraktiver werden“ so der Bundesvorsitzender Joachim Maiß, der auch Landesvorsitzender des VLWN ist.

WIR sind MEHRwert – Wesentliche Kernpunkte des Tarifabschlusses

Entgelterhöhung

Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen

  • 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019,
  • nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und
  • schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.

Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht. Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 %. Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).

 

Entgeltordnung

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt.

Entgeltordnung Lehrkräfte

Die Angleichungszulage wird zum 1. Januar 2019 von bisher 30 Euro um 75 Euro auf 105 Euro erhöht.
Auch in der nächsten Einkommensrunde werden weitere Angleichungsschritte verhandelt. Schon nach Abschluss der aktuellen Einkommensrunde wollen die Tarifpartner wieder über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte reden.

Weitere Ergebnisbestandteile

Die Tabellenentgelte in der neu vereinbarten SuE-Tabelle (Sozial- und Erziehungsdienst, Anlage G zum TV-L), die ab dem 1. Januar 2019 gültig ist, werden zum 1. Januar 2020 um 2 x 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 nochmals um 1,4 Prozent erhöht.

Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Allerdings wird zuvor noch die Angleichung Ost an das Westniveau umgesetzt. Danach finden Entgelterhöhungen auch auf die Jahressonderzahlung wieder Anwendung.

Angriff auf die Entgeltordnung abgewehrt

In den Verhandlungen hatte die TdL eine massive Gegenforderung gestellt. Sie wollte den so genannten Arbeitsvorgang neu definiert haben. Das klingt harmlos, hätte es aber in sich gehabt und zu einer spürbar schlechteren Eingruppierung für unzählige Beschäftigte geführt. Mit ihrem Vorhaben wollte die TdL die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts korrigieren. „Damit wären durch die Hintertür viele materielle Vorteile unseres Abschlusses direkt wieder einkassiert worden“, erläuterte Silberbach gegenüber der Presse. „Über zwei Runden hinweg haben die Arbeitgeber diese massive Verschlechterung ultimativ gefordert und mit dem Abbruch der Verhandlungen gespielt. Letztlich aber haben sie eingesehen, dass wir hier keinen Zoll breit von unserer Ablehnung zurückweichen würden.“

Diskussion und Bewertung

In der dbb Verhandlungs- und der dbb Bundestarifkommission ist der Kompromiss kontrovers diskutiert worden. Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik im dbb, warb für die Annahme des Kompromisses, „weil wir in unseren Kernforderungen deutliche Verbesserungen ausgehandelt haben. Linear haben wir ordentlich was erreicht und bei wichtigen Detailforderungen ebenfalls Verbesserungen gestaltet, die in den Portemonnaies der Beschäftigten zu spüren sein werden.Insbesondere der Fakt, dass wir bei unseren Forderungen für die Azubis nahezu alles durchsetzen konnten, ist gut für die jungen Menschen und ein erfreuliches Signal für die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Dass jedoch die TdL kaum bereit war, strukturelle Defizite des TV-L aufzuarbeiten, darf nicht kleingeredet werden.“

Am Ende der Diskussion in der Bundestarifkommission stimmte diese mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen zu.

Die BvLB-Vertreter in der Bundestarifkommission verweigerten letztlich jedoch dem vorgelegten Papier die Zustimmung und enthielten sich der Stimme, weil von den Kernforderungen aus dem Lehrerbereich bei keinem Punkt ein finaler Durchbruch erzielt wurde und zudem die Jahressonderzahlung für 4 Jahre auf dem Stand von 2018 eingefroren wird.

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BvLB begrüßt Streikverbot für Lehrkräfte, fordert dennoch stärkere Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen

Bundesverfassungsgericht untersagt Rosinenpickerei

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Auffassung des BvLB, dass Lehrkräften kein Streikrecht zusteht, auf ganzer Linie bestätigt. Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern wurden zurückgewiesen. Beamtete Lehrkräfte dürfen weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.

„Ein Streikrecht für beamtete Lehrkräfte hätte den Beamtenstatus für eine ganze Berufsgruppe infrage gestellt“, erklärt Joachim Maiß, Bundesvorsitzender des BvLB und ergänzt: „Es war zu befürchten, dass die Aufhebung des Streikverbots langfristig dazu geführt hätte, dass Lehrkräfte zukünftig nicht mehr verbeamtet würden. Den Ländern wäre es kaum zu vermitteln gewesen, warum sie Lehrkräften die Vorteile des Beamtenstatus ohne die damit verbundenen Pflichten gewähren sollten. Solch eine Rosinenpickerei ist nicht unsere Sache!“

Der BvLB setzt sich mit Nachdruck dafür ein, Lehrkräfte zu verbeamten. Lehrkräfte nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, sie haben entscheidenden Einfluss auf das Leben und die berufliche Laufbahn von jungen Menschen. Der Beamtenstatus verpflichtet die Lehrkräfte im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zum Dienstherrn wirksam zu einer objektiven und sachgerechten Amtsführung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sichert auch die Einhaltung der Schulpflicht. Dazu der Bundesvorsitzende Eugen Straubinger: „Sämtliche Bundesländer haben in ihren Schulgesetzen die Schulpflicht verankert. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler haben damit einen Anspruch auf geregelten Unterricht, was durch eventuelle Streiks gefährdet wäre. Der Beamtenstatus und das damit verbundene Streikverbot für Lehrkräfte sichert die Schulpflicht und das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Unterricht.“

Der BvLB will kein Streikrecht, wünscht sich jedoch von den Bundesländern, beamteten Lehrkräften stärkere Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und Besoldung einzuräumen.

Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. vertritt in Deutschland über 39.000 Lehrerinnen und Lehrer.

 

[Pressemitteilung des Bundespressesprechers Detlef Sandmann]

Sachsen führt Verbeamtung für Lehrkräfte ein

Blick über den Tellerrand (Deutschland):

Das Land Sachsen hat sich entschieden, im Rahmen des Handlungsprogramms “Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen”, Lehrkräfte mit grundständiger Ausbildung zu verbeamten. Die angestellten Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen bis zum 42. Lebensjahr können sich nun individuell entscheiden, ob sie in das Beamtenverhältnis aufgenommen werden möchten. Das Programm ist zunächst bis zum Jahr 2023 begrenzt. Verbeamtete Lehrkräfte bleiben nach dem Stichtag im Amt.

 

Quelle: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2018/03/09/handlungsprogramm/

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