Weiter Handynutzung an beruflichen Schulen – BvLB fordert massive Investitionen in die technische Ausstattung

Ein flächendeckendes Handyverbot wie in Frankreich stößt beim BvLB auf Ablehnung. „Berufliche Schulen sollen selbst entscheiden, ob es ein partielles oder generelles Handyverbot im eigenen Haus gibt. Schulen können die Handynutzung in ihrer Schulordnung festlegen“, so Eugen Straubinger.

Das französische Parlament hatte am Montag dieser Woche ein sehr weitgehendes Handyverbot für Schulen beschlossen. Das neue Gesetz verbietet grundsätzlich die Nutzung von Mobiltelefonen in allen Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I. In Deutschland ist es meist nur untersagt, das Handy während des Unterrichts zu verwenden. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, da die Zuständigkeit – anders als im zentralistisch organisierten Frankreich – in die Zuständigkeit der 16 Bundesländer fällt. Und selbst die Länder regeln solche Fragen nicht immer zentral per Gesetz, sondern überlassen dies den einzelnen Schulen. Ein Handyverbot gibt es seit 2006 nur in Bayern, doch auch dort regt sich Widerstand gegen die Regelung. Verbände und Opposition fordern eine Lockerung – wenigstens in Schulpausen.

Aus Sicht des Bundeselternrates haben Handys an Schulen nichts zu suchen, ein generelles Verbot lehnt er aber trotzdem ab. Die Schulen seien technisch noch nicht gut genug ausgerüstet, um auf Smartphones zu verzichten. Dazu führt Joachim Maiß aus: „Die beruflichen Schulen müssen so ausgestattet werden, dass überall z.B. mit Tablets unterrichtet werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass alle Schülerinnen und Schüler dieselben Geräte nutzen würden, es gäbe weniger Ablehnung und zumindest die Schule wäre mobbingfreie Zone.“

„Bei der derzeitigen technischen Ausstattung der beruflichen Schulen kann es kein generelles Handyverbot geben, dies würde an der Realität vorbeigehen. Unsere Aufgabe ist es zudem, die Schülerinnen und Schülern zu einem sinn- und maßvollen Umgang mit den Smartphones anzuleiten, sie müssen Medienkompetenz für die Berufs- und Lebenswelt entwickeln. “, betonen die beiden Bundesvorsitzenden.

 

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Text: BvLB

Niedersachsen erzielt Rekordüberschuss im ersten Halbjahr: Berufsschullehrerverband VLWN fordert Investitionen in berufliche Bildung

Pressemitteilung  01. August 2018

Hannover. Wie vor kurzem bekannt wurde, erzielen sowohl der Bund als auch die Länder einen außergewöhnlich hohen Finanzierungsüberschuss im ersten Halbjahr des Jahres. Begründet werden kann dies durch die gute Wirtschaftslage und die damit verbundenen hohen Steuereinnahmen. Auch Niedersachsen profitiert von der aktuellen Entwicklung und weist einen Finanzierungssaldo in Höhe von 1,9 Mrd. Euro aus. Geld, das es sinnvoll zu verwenden gilt.

Die berufliche Bildung ist Motor und Erfolgsgarant der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Durch sie werden die Fachkräfte von Morgen ausgebildet und qualifiziert, sich in einer ständig ändernden Arbeitsumgebung zurechtzufinden. In Zeiten des Fachkräftemangels und zunehmender Digitalisierung sollte die Qualifikation des Nachwuchses das höchste Ziel des Landes sein, damit auch die Folgegenerationen in Wohlstand leben können.

Der VLWN fordert aus diesem Grund, mit Hilfe des erzielten Überschusses gezielt Investitionen in die berufliche Bildung durchzuführen. Es ist nicht möglich, mit veralteter Technik und langsamen Internet auf die digitalisierte Arbeitswelt von Morgen vorzubereiten. Das Land muss die Schulträger bei der technischen Aufrüstung der berufsbildenden Schulen unterstützen. Nur so können international konkurrenzfähige Fachkräfte ausgebildet werden.

Weiterhin müssen Lehrkräfte durch Fortbildungen im digitalen Bereich geschult werden, damit sie dieses Wissen nutzen und weitergeben können. Kosten hierfür muss das Land tragen und einen Ausgleich sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schulen schaffen, damit diese notwendigen Fortbildungen die ohnehin knappe Personallage und Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen nicht weiter verschärfen.

Der bereits aufgezeigte Fachkräftemangel betrifft nicht nur Betriebe, die keine Mitarbeiter finden. Auch der Lehrkräftebedarf, insbesondere im berufsbildenden Bereich, kann nicht mehr gedeckt werden. Der VLWN sieht hier das Land in der Pflicht, durch verbesserte Arbeits- und Besoldungsbedingungen nachzusteuern. Besonders eine deutlich geringere Entwicklung der Bezüge im Vergleich zur Entwicklung der Gehälter und Löhne trägt zur Unattraktivität des Lehrerberufs bei. Ein weiteres Beispiel ist das gestrichene Weihnachtsgeld, welches trotz guter finanzieller Lage des Landes und entgegen vorheriger Versprechen nicht wieder eingefügt wurde.

Mit Bedauern stellte der VLWN vor einem Monat fest, dass die berufliche Bildung bei der Verteilung des VW-Bußgeldes leer ausgeht. Noch ein Argument mehr, nun die Investition der zusätzlichen Mittel in die berufliche Bildung zu fordern. Die Zukunft und Konkurrenzfähigkeit des Landes stehen auf dem Spiel.

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Bundeslaender-schwimmen-im-Geld-article20549195.html

VW-Bußgeld: Berufliche Bildung geht leer aus

Pressemitteilung 28. Juni 2018

Berufsschullehrerverbände fordern Stärkung der Berufsbildung zur Sicherung der Qualität

Hannover. Bildung braucht einen Highspeed-Masterplan, damit die digitale Transformation auch im Klassenzimmer ankommt. Insofern begrüßen die niedersächsischen Berufsschullehrerverbände die Entscheidung der Landesregierung, 350 Millionen zusätzlich in den Internetausbau zu investieren und hoffen, dass damit auch gezielt die Anbindung der Schulen vorangetrieben wird. Gleichsam bedauern der niedersächsische Berufsschullehrerverband (BLVN) und der Landesverband der Lehrkräfte an Wirtschaftsschulen (VLWN), dass die berufliche Bildung bei der Verteilung des VW-Rekordbußgeldes in Höhe von einer Milliarde leer ausgegangen ist.

„Die Kultusministerkonferenz hatte das Jahr 2017 zum „‚Jahr der beruflichen Bildung’ erklärt. Erst vor kurzem hatte der Bundespräsident gemeinsam mit seiner Frau die „Woche der beruflichen Bildung“ ausgerufen. „Angesichts der Tatsache, dass die berufliche Bildung weder mit einem Wort gewürdigt, noch mit einer Summe aus dem VW-Bußgeld bedacht wurde, befürchten wir mehr denn je, dass die berufliche Bildung abgehängt wird“, sagt Joachim Maiß, Landesvorsitzender des VLWN.

Heinz Ameskamp, Landesvorsitzender des BLVN ergänzt: „Ohne ein stärkeres finanzielles Engagement der Landesregierung in die berufliche Bildung droht hier zunehmend ein Qualitäts- und Bedeutungsverlust. Die Politik hat die Chance vertan, die sehr auf die Hochschulen fokussierte Förderung dank des unerwarteten Geldsegens jetzt auch bei der beruflichen Bildung nachzuziehen. Damit wird die Schere  zwischen akademischer und beruflicher Bildung weiter gespreizt.“

Die beruflichen Schulen sind im deutschen Bildungssystem von zentraler Bedeutung. Das Duale System der Berufsausbildung ist ein Erfolgsmodell und führt zu einer Erwerbslosenquote, die unter dem OECD-Durchschnitt liegt. Immerhin nehmen mehr als die Hälfte der jungen Menschen in Deutschland ihren Weg in die berufliche Existenz über eine anerkannte berufliche Bildung. „Damit das auch in Zukunft gewährleistet ist, hilft es nicht, nur über die Stärkung der beruflichen Bildung zu reden. Taten wären von Nöten“, sagen Maiß und Ameskamp unisono.

V. i. S. d. P.
Heinz Ameskamp, Landesvorsitzender des BLVN   E-Mail: info@blv-nds.de
Joachim Maiß, Landesvorsitzender des VLWN   E-Mail: buero@vlwn.de

Ein schöner Sommer-Semester-Abschluss 2018!

Das Wetter konnte dieses Jahr nicht ganz getoppt werden, trotzdem haben wir am 19. Juni wieder einen schönen Abend unter freiem Himmel in der Bar Celona erlebt!

Wer interessiert war, der konnte dem Fußball ebenso folgen, wie den interessanten Gesprächen rund um Schule und Studium.

Über 30 Studierende aus Bachelor- und Masterstudiengang, Dozenten und Dozentinnen fanden bei dem ein oder anderem Kaltgetränk einen regen Austausch.. Auch Herr Reddig (Schulleiter der BBS Hann Münden) und Kira Warnecke (Referendarin aus Einbeck) waren mit von der Partie.

Die Bar Celona hat sich seit dem letzten Jahr als echte Geheimwaffe für den Sommer-WiPäd-Talk herausgestellt. Wenn, wie dieses Mal, noch Happy Hour-Preise auf uns warten, macht der Austausch doch noch mehr Spaß!

Wir von der VLWN-Studierendenbetreuung Uni Göttingen bedanken uns bei allen Anwesenden für den schönen Abend, wünschen für die anstehenden Klausuren viel Erfolg und freuen uns auf das Wintersemester 2018/2019.

Wir arbeiten schon fleißig an weiteren Veranstaltungen für euch!

VLWN – Da bin ich Fan!

#WIRpädlerfürWIPÄDler

BvLB begrüßt Streikverbot für Lehrkräfte, fordert dennoch stärkere Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen

Bundesverfassungsgericht untersagt Rosinenpickerei

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Auffassung des BvLB, dass Lehrkräften kein Streikrecht zusteht, auf ganzer Linie bestätigt. Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern wurden zurückgewiesen. Beamtete Lehrkräfte dürfen weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.

„Ein Streikrecht für beamtete Lehrkräfte hätte den Beamtenstatus für eine ganze Berufsgruppe infrage gestellt“, erklärt Joachim Maiß, Bundesvorsitzender des BvLB und ergänzt: „Es war zu befürchten, dass die Aufhebung des Streikverbots langfristig dazu geführt hätte, dass Lehrkräfte zukünftig nicht mehr verbeamtet würden. Den Ländern wäre es kaum zu vermitteln gewesen, warum sie Lehrkräften die Vorteile des Beamtenstatus ohne die damit verbundenen Pflichten gewähren sollten. Solch eine Rosinenpickerei ist nicht unsere Sache!“

Der BvLB setzt sich mit Nachdruck dafür ein, Lehrkräfte zu verbeamten. Lehrkräfte nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, sie haben entscheidenden Einfluss auf das Leben und die berufliche Laufbahn von jungen Menschen. Der Beamtenstatus verpflichtet die Lehrkräfte im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zum Dienstherrn wirksam zu einer objektiven und sachgerechten Amtsführung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sichert auch die Einhaltung der Schulpflicht. Dazu der Bundesvorsitzende Eugen Straubinger: „Sämtliche Bundesländer haben in ihren Schulgesetzen die Schulpflicht verankert. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler haben damit einen Anspruch auf geregelten Unterricht, was durch eventuelle Streiks gefährdet wäre. Der Beamtenstatus und das damit verbundene Streikverbot für Lehrkräfte sichert die Schulpflicht und das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Unterricht.“

Der BvLB will kein Streikrecht, wünscht sich jedoch von den Bundesländern, beamteten Lehrkräften stärkere Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen über Arbeitsbedingungen und Besoldung einzuräumen.

Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. vertritt in Deutschland über 39.000 Lehrerinnen und Lehrer.

 

[Pressemitteilung des Bundespressesprechers Detlef Sandmann]